§ 1 Gültigkeit
(1) Diese Geschäftsbedingungen regeln die Grundlage, unter denen die Dienstleistungen der Agentur Froschkönig genutzt wird. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist, soweit zulässig Köln.
(2) Mit seiner Bewerbung erklärt der Bewerber ausdrücklich sein Einverständnis mit der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jegliche abweichenden Regelungen, insbesondere Ansprüche des Bewerbers, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, bedürfen der Schriftform für ihre Gültigkeit.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die Agentur Froschkönig führt eine Personenkartei, deren Zweck die Vermittlung von Darstellern, Models und Komparsen für Werbe-, TV-, Film- und ähnliche Produktionen ist. Dazu wird im Rahmen eines Castings ein persönliches Profil erstellt, um eine optimale Kunden-Präsentation zu gewährleisten.
Darüber hinaus bietet die Agentur Froschkönig Schauspieltraining, Setbetreuung, Vertretung von Bewerbern gegenüber potentiellen Auftraggebern insbesondere Produktionsfirmen, einschließlich dem Vertragsabschluss.
(2) Die Agentur Froschkönig bietet im Rahmen ihres Internetauftritts Bewerbern die Möglichkeit, sich über die Agentur und über die Projekte der Agentur zu informieren. Für die Kartei erstellt die Agentur Froschkönig eine Sedcard mit persönlichen Angaben des Bewerbers und mehreren Fotos. Der Bewerber erklärt seine ausdrückliche Einwilligung mit der Erhebung, Bearbeitung und Speicherung dieser persönlichen Daten. Die Agentur Froschkönig wird ausdrücklich ermächtigt, im Rahmen des Geschäftsbetriebs, die persönlichen Daten Kunden zugänglich zu machen.
(3) Der Eintrag in die Kartei an sich garantiert unter keinen Umständen eine Beauftragung. Eine Haftung der Agentur Froschkönig für die Vermittlung von Aufträgen ist ausgeschlossen.
Der Bewerber ist seinerseits nicht zur Annahme von Auftragsangeboten der Agentur Froschkönig verpflichtet.
§ 3 Vertragsabschluss
Verträge mit Bewerber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kommen erst mit vollständiger, schriftlicher Genehmigung des Erziehungsberechtigten, die im Original vorzulegen ist, zustande. Die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ist ausreichend.
§ 4 Preise
Die Aufnahme in die Kartei ist für den Bewerber kostenpflichtig. Der Bewerber zahlt dazu eine einmalige Gebühr in Höhe von 70,00 EUR. Die Aufnahmegebühr ist am Tag das Castings sofort in bar zu entrichten.
§ 5 Vermittlungshonorar
Bei Aufträgen auf Vermittlung der Agentur Froschkönig erhält die Agentur 20% der von der Produktion gezahlten brutto Gage. Dies bezieht sich auf eine brutto Gage ab 150,00 EUR.
§ 6 Re-Engagements
Darsteller, Models verpflichten sich, keine Direktbuchungen mit Kunden der Agentur Froschkönig vorzunehmen. Im Falle eines Verstoßes ist der Darsteller bzw. das Model verpflichtet, der Agentur Froschkönig sämtliche Angaben, insbesondere über die Höhe des vereinbarten Honorars, unter Vorlage der schriftlichen Vereinbarungen, mitzuteilen und eine Schadenersatz in Höhe der Provision gemäß § 5 zu zahlen.
§ 7 Datenschutz
Die Agentur Froschkönig garantiert, dass sie die vom Bewerber eingestellten Daten ausschließlich an die jeweilige Produktion zu Vermittlungszwecken weitergibt. Für den Umgang der Produktionsfirmen mit den ihr zur Verfügung gestellten Daten ist eine Haftung der Agentur Froschkönig jedoch ausgeschlossen.
§ 8 Kündigungsfrist, Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag mit der Agentur Froschkönig wird für einen Zeitraum von zwölf Monaten geschlossen. Nach Ablauf endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vertragsverhältnisse mit Dritten bleiben davon unberührt. Für diese Vertragsverhältnisse besteht weiterhin ein Vergütungsanspruch der Agentur gemäß § 5.
(2) Auch nach Ablauf des Vertrags ist der Bewerber nicht berechtigt mit Kunden der Agentur Direktbuchungen, begrenzt auf ein Jahr nach Vertragsende, abzuschließen. Im Falle eines Verstoßes stehen der Agentur die Rechte gemäß § 6 zu.
(3) Die Daten des Bewerbers werden nach Beendigung des Vertrages vollständig gelöscht.
§ 9 Haftungsausschluss
(1) Die Agentur Froschkönig haftet für Schäden des Bewerbers, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers und des Lebens sind oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(2) Die Bewerber sind für die Richtigkeit der von ihnen bereitgestellten Daten allein verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der eingestellten Angaben.
§ 10 Pflichten des Bewerbers
(1) Der Bewerber ist verantwortlich für die Richtigkeit der in seinem Fragebogen gemachten Angaben. Der Bewerber versichert, dass die Angaben zutreffend sind.
(2) Der Bewerber hat die Agentur Froschkönig von Ansprüchen Dritter, die durch seine Bewerbung und Nutzung des Angebots entstehen, freizustellen. Dies gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur Froschkönig oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Insbesondere muss der Bewerber die Agentur von jeglicher Haftung aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Bewerber, der Verletzung von immateriellen Rechten freistellen.
(3) Bei Verletzungen von Pflichten des Bewerbers im Rahmen der Vermittlung, sowie bei Vertragsverletzungen, insbesondere bei unentschuldigtem Zuspätkommen oder Nichterscheinen zu einem vertraglich vereinbarten Auftrag, hat der Bewerber an die Agentur Froschkönig eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR zu zahlen.
§ 11 Allgemeines
(1) Die Agentur ist berechtigt ihre Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte zu erbringen, sofern dadurch für den Bewerber kein Nachteil entsteht. Für Dritte und Erfüllungsgehilfen gelten die vorgenannten Haftungsbestimmungen.
(2) Die Agentur Froschkönig ist berechtigt, ihr Angebot und Nutzungsbedingungen abzuändern. Der Bewerber wird über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Bewerber nicht innerhalb von zwei Wochen, nachdem ihm diese Änderungen mitgeteilt wurden, so gelten die Änderungen als von ihm akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs ist der Bewerber berechtigt, seine Karteimitgliedschaft sofort zu beenden.
(3) Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Vielmehr gilt an Stelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder möglichst nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des ursprünglichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.



